Das Parkproblem in deutschen Städten – wer haftet bei Schäden?
Die Parksituation in Städten
Wer in einer Stadt in Deutschland einen Parkplatz benötigt, muss oft eine lange und nervenaufreibende Suche nach einem Parkplatz in Kauf nehmen. Besonders in deutschen Großstädten wie zum Beispiel Berlin, Hamburg oder München stellt die Parksituation, insbesondere auf die Knappheit der vorhandenen Parkmöglichkeiten ein echtes Problem für Autofahrer dar. Viele deutsche Autofahrer sind aufgrund der Parksituation regelrecht verärgert und genervt.
Gefahren
Die Parksituation in deutschen Städten ist jedoch nicht nur ärgerlich, sondern birgt auch einige Gefahren. Selbst wenn Sie sich als Autofahrer auf der Parkplatzsuche verkehrsgerecht und richtig verhalten, können Sie gefährliche Situationen nicht immer vermeiden. Wie auch im Straßenverkehr während der Autofahrt, spielt auch bei der Parkplatzsuche das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer eine große Rolle.
Nicht selten werden sich korrekt verhaltende Autofahrer Opfer von rüpelhaften Fahrern, die ihr Fahrzeug beispielsweise ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt, oder anderweitig verkehrswidrig abstellen. Die Ideen mancher Fahrer, wo möglicherweise eben doch eine Abstellmöglichkeit für das eigene Auto ist, sind teilweise sehr kreativ und abstrus.
Kommt es zu Kollisionen mit solchen Falschparkern, gilt der Grundsatz, dass derjenige Schuld ist, der den Unfall verursacht hat und nicht der Halter des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs. Das sollten Sie unbedingt wissen! Denn auch in solchen Fällen gilt das Gebot, wie im restlichen Straßenverkehr auch, dass man sich als Autofahrer an die jeweilige Situation und die damit verbundenen Sicht- und Straßenverhältnisse anpassen muss. Es ist verboten, einfach auf das Fehlverhalten der anderen Fahrer zu verweisen.
Haftung der Falschparker
Es gibt jedoch durchaus Fälle, in denen die Falschparker mithaften müssen, wenn ihr Auto in einen Unfall verwickelt wird. Zwar trifft den eigentlichen Hauptunfallverursacher die Hauptschuld, jedoch muss auch der Falschparker sich verantworten. Die Haftung des Falschparkers ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel hängt die Haftung davon ab, wie weit der Falschparker zuvor die Sicht der anderen Autofahrer behindert hat.
Zugeparkt – was dann?
Ein anderer ärgerlicher Punkt, das Thema Falschparker betreffend, ist das „Zugeparktwerden“. Wer kennt das Problem nicht? Man möchte gerade aus seinem Parkplatz fahren und stellt fest, dass man von einem anderen Auto zugeparkt wurde.
Doch welche Rechte stehen mir als Opfer in so einem Fall denn zu? Man darf den Wagen des anderen abschleppen lassen und hat auch die Möglichkeit sich die entstandenen Kosten später von dem Verkehrssünder erstatten zu lassen. Jedoch muss man als Geschädigter hierfür in Vorleistung für den Abschleppdienst gehen und weiß nicht, wann und ob man das bereits geleistete Geld wieder zurückbekommt.
Aus diesen Gründen ist es deshalb empfehlenswert lieber die Polizei, oder das Ordnungsamt zu kontaktieren, wenn man auf einer öffentlichen Fläche zugeparkt wurde. Die Polizei, beziehungsweise das Ordnungsamt, kann dann nämlich bestätigen, dass man als zugeparktes Opfer im Recht ist. Natürlich helfen andere Zeugen und Fotos der Situation auch weiter!
Parken in zweiter Reihe- was tun, wenn es keine andere Möglichkeit gibt?
Nun ein Tipp an alle, die zum Beispiel zum schnellen Entladen in der zweiten Reihe parken müssen. Es gibt durchaus Möglichkeiten, das Risiko kostenpflichtig abgeschleppt zu werden etwas zu verkleinern. Eine Möglichkeit ist, die eigene Handynummer an der Windschutzscheibe des Autos zu befestigen, um so den eventuell behinderten anderen Fahrzeugfahrern die Chance zu geben einen schnell kontaktieren zu können. Trotzdem, vermeiden Sie es lieber verkehrswidrig zu parken und nutzen Sie bevorzugt amtlich ausgewiesene Parkplätze.
Haben Sie noch weitere Frage zum Thema Haftung im Straßenverkehr? Die Versicherungsexperten von Private Advice helfen Ihnen gerne weiter!