Vorteile der ambulanten Kostenerstattung nutzen

20.11.2014

Ein Traum zahlreicher gesetzlich Versicherter ist es, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Aufgrund der immer wieder erhöhten Versicherungspflichtgrenzen ist ein solcher Wechsel jedoch nur für wenige Angestellte möglich. Jedoch gibt es eine Möglichkeit, welche dieses Problem lösen kann.

Das Kostenerstattungsprinzip

Seit zehn Jahren gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Somit wechseln die Versicherten das Abrechnungssystem. Sie beziehen dann nicht länger das gängige Sachleistungsprinzip per Versichertenkarte. An die Stelle des einheitlichen Bewertungsmaßstabs der Kassenärzte rückt dann die amtliche Gebührenordnung der Ärzte. Somit sind in Verbindung einer Krankenzusatzversicherung auch in der gesetzlichen Krankenversicherung die Statusvorteile eines Privatversicherten erreichbar.

Folgen der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse hat zwei sehr bedeutende Änderungen zur Folge. Die erste ist die, dass der Arzt nun eine privatärztliche Rechnung stellt. Diese muss durch den gesetzlich Versicherten beglichen werden. Sie erhalten jedoch als Versicherter von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und der Zusatzversicherung die entsprechenden Rechnungsbestandteile erstattet. Es ist aber wichtig zu wissen, dass seit 2011 die Versicherten für mindestens drei Monate an ihre Wechsel-Entscheidung gebunden sind. Im Falle einer ambulanten Kostenerstattung wird von der Krankenkasse lediglich der gesetzliche Anteil, der im Normalfall direkt mit dem Arzt verrechnet werden würde bezahlt. Hierbei werden die meist gesetzlichen Zuzahlungen, ebenso wie ein Verwaltungskostenabschlag von bis zu 40 Euro vom zu erstattenden Betrag abgezogen. Die Krankenzusatzversicherung erstattet dann aber noch bis zu 100 Prozent der offenen Beiträge. Dieser Prozentsatz hängt jedoch von dem gewählten Tarif ab. Durch die Möglichkeit der Kostenerstattung haben gesetzlich Versicherte so die Chance, von den zahlreichen Vorteilen der Privatversicherten in der Arztpraxis zu profitieren. Sie haben so nicht nur den Zugang zu besonderen Behandlungsmethoden (abhängig vom Tarif der Krankenzusatzversicherung), sondern kommen auch im Praxisalltag in den Genuss vieler Vorteile. Hierzu zählten zum Beispiel geringere Wartezeiten, wie auch die Verfügung aller Ärzte ohne Kassenzulassung.

Private Advice Tipp

Bei diesem Wechsel ist die Auswahl des “Rückdeckungstarifs” extrem wichtig und komplex. Ansonsten können ungeahnte Selbstbehalte beim Versichten entstehen. Eine solche Entscheidung ohne umfassende Beratung vorzunehmen, kann nicht empfohlen werden.
Ihr Steffen Strobel

Bei weiteren Fragen zum Thema der Kostenerstattung helfen Ihnen die Versicherungsexperten von Private Advice gerne weiter!

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