Vorsicht bei Fahrdienst-Apps

27.10.2014

Fahrgemeinschaften mithilfe von Fahrdienst-Apps

Hinsichtlich des Themas Fahrdienst-Apps gilt es vor allem die US-Onlineplattform Uber zu nennen. Uber steht hierbei stellvertretend für die Verbreitung von Fahrdienst-Apps, die private Fahrtanbieter und Fahrgäste schnell und auch bequem zusammenbringen sollen. So können gemeinsame Autofahrten gegen ein kleines Trinkgeld organisiert werden. Solche Angebote sind in Deutschland zur Zeit noch relativ klein, doch es hat sich in anderen Ländern gezeigt, wie schnell eine solche Verbreitung von sich gehen kann. Gleichzeitig wird es jedoch wahrscheinlich noch einige Zeit dauern, bis wirklich alle Unsicherheiten geklärt sind.

Versicherungstechnische Schwierigkeiten

Neben eventuellen Klagen der Taxi-Branche gegen solche Fahrdienst-Apps ergeben sich auch versicherungstechnische Besonderheiten, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Es taucht bei dem Thema der Fahrdienst-Apps immer öfters die Frage auf, welchen Kfz-Versicherungsschutz die Anbieter der Fahrten, aber auch mögliche Geschädigte durch solche Fahrten haben. Einen Überblick bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der GDV. Der GDV nach sind bei einem Unfall die Fahrzeuginsassen ebenso geschützt wie andere Geschädigte. Laut GDV übernehme die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden. Dieser Versicherungsschutz greife auch in Fällen, in denen der Versicherte seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, beispielsweise die gewerbliche Personenbeförderung. Für den geschädigten Dritten hat dies im Gegensatz zu dem Versicherungsnehmer keinerlei Konsequenzen. Der Versicherungsnehmer kann jedoch von seinem Versicherer in Regress genommen werden. Es ist dem Versicherer sogar möglich dem Versicherungsnehmer den Vertrag zu kündigen. In einer Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsschutz sogar vollständig erlöschen. Eine andere Konsequenz, die der Versicherer in einer Vollkaskoversicherung ziehen kann, ist eine Leistungskürzung, hat der Fahrzeughalter eine seiner Vertragspflichten verletzt. Ein Beispiel einer solchen Verletzung ist eine geänderte Art und Verwendung des Fahrzeugs, ohne dies der Versicherung mitzuteilen. Daher ist auch bei Fahrdienst-Apps Vorsicht geboten!

Haben Sie noch weitere Fragen rund um Versicherungen? Die Versicherungsexperten von Private Advice helfen Ihnen gerne weiter.

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