Versuchter Versicherungsbetrug – Verdacht bei zehn Prozent der Schadensmeldungen
Der GDV (Versicherer-Gesamtverband) hat Auswertung von mehr als 600.000 Schadensmeldungen, welche in den letzten drei Jahren eingegangen waren, vorgenommen. Über 60 % der Schadensmeldungen betrafen Kfz-Schäden, welche über eine Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden. Die restlichen Schadensmeldungen resultierten aus Einbrüchen, wodurch Hausratsschäden bis zu einer Höhe von 50.000€ entstanden. Aufgrund von Unstimmigkeiten und Auffälligkeiten bei zehn Prozent der gemeldeten Schäden war eine Sonderermittlung erforderlich. Das Ergebnis dieser Nachprüfung war folgendes: oftmals handelte es sich um fingierte Schäden, welche eigentlich nicht versichert sind, um fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden, welche vorsätzlich herbeigeführt wurden. Derartige Betrugsfälle kosten nach der Schätzung der Versicherer die Solidargemeinschaft der Versicherten pro Jahr rund fünf Milliarden Euro. Wird der Betrugsversuch aufgedeckt, riskiert der Betrüger den Verlust seines Versicherungsschutzes und kann dazu verpflichtet sein, entstandene Kosten für einen Sachverständiger zu übernehmen. Strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Haftstrafe sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.