Unzulässige Gebühren für Bausparer
Darlehensgebühren für Bausparer
Sind Sie Bausparer und mussten während der letzten Jahre für das Inanspruchnehmen Ihres Darlehens eine Gebühr bezahlen? Falls ja, dann geht es Ihnen wie vielen Bausparern in Deutschland. Immer wieder wurden während der letzten Jahre von den Banken Bearbeitungsgebühren für Darlehen erhoben, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bereits vor mittlerweile drei Jahren, im Jahr 2014, ebendiese Gebühren für die Bearbeitung bei aufgenommenen Krediten für nicht zulässig erklärte. Die Folgen dieser Entscheidung trafen dabei die Geldinstitute direkt, die Banken wurden zur Rückzahlung der fraglichen Bearbeitungsgebühren verurteilt.
Bearbeitungsentgelte von Bausparkrediten
Analog zu der Feststellung der Unzulässigkeit von erhobenen Bearbeitungsgebühren für Bausparer für die bloße Inanspruchnahme der Darlehen erklärte der BGH nun in einer aktuellen Entscheidung auch die in Bausparkrediten angelegten Bearbeitungsentgelte für unzulässig.
Auswirkungen der Entscheidungen
Auf neuere Bausparverträge wirken diese BGH-Entscheidungen sich insofern aus, dass in diesen Bausparverträgen die unzulässigen Gebühren gar nicht mehr enthalten sind. Bis zum Jahr 2000 war es jedoch durchaus noch ganz üblich, eine solche Gebührenerhebung in den Verträgen vorzufinden.
Demnach ziehen vor allem die Sparer unter Ihnen, mit etwas älteren Verträge und noch gar nicht oder erst vor kurzer Zeit abgerufenem Darlehen, Vorteile aus der neuen Rechtssprechung. Jedoch muss die noch aktuelle Verjährungsfrist von drei Jahren beachtet werden, zu der sich der BGH bis jetzt noch nicht geäußert hat. Haben Sie also vor 2014 Ihr Darlehen in Anspruch genommen, können sie leider sehr wahrscheinlich aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist nicht mit einer Rückerstattung ihrer bezahlten Gebühren rechnen.
Falls Sie Gebühren von Ihrer Bank zurückfordern möchten, erhalten Sie von den Verbraucherzentralen hierfür Musterbriefe!
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Bausparen? Wenden Sie sich an die Versicherungsexperten von Private Advice!