Sturmschäden: Wer zahlt?
Sturmschäden 2015
Das Jahr 2015 ist zwar noch jung, trotzdem brachte vor allem der Januar dieses Jahr bereits schon viele Sturm- und Orkanböen sowie jede Menge Regen. Hierbei zeigte sich erneut, dass der richtige Versicherungsschutz oft entscheidend sein kann, kommt es zu unerwarteten Schäden. Dabei gilt es zu bedenken: der Winter ist längst noch nicht vorbei! Bis jetzt blieben die ganz großen Schadensereignisse zwar glücklicherweise aus, es kam nur zu kleineren Schäden.
Wintersturm Kyrill 2007
Was ein einziger Wintersturm jedoch anrichten kann zeigt sich, blicke man auf das Jahr 2007 zurück. Vor nunmehr acht Jahren sorgte der sehr schwere Wintersturm Kyrill für einen gesamten Schadensaufwand von fast 2,1 Milliarden Euro für die Sachversicherer. Dieser Wert ist unglaublich hoch, was ein Vergleich mit dem Schadensaufwand des kompletten Jahres 2014 zeigt. Dieser war auf das ganze Jahr 2014 bezogen im Bereich Naturgefahren nämlich genauso hoch, wie nur im Winter 2007. Trotzdem zählt das Jahr 2014 zu den fünf folgenschwersten Sturm- und Hageljahren seit 1998. Ein Grund hierfür ist unter anderem das Sturmtief Ela im vergangenen Juni. Das Sturmtief Ela verursachte rund 250 000 Schäden, für die die Sachversicherer um die 400 Millionen Euro zahlen mussten.
Wohngebäude- und Hausratversicherung
Sind durch ein Naturereignis, zum Beispiel durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten Schäden am Gebäude entstanden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die entstandenen Schäden. Doch nicht nur am Gebäude können schnell Schäden entstehen, auch in der Wohnung selbst kann es schnell zu schweren Schäden kommen. Sturmschäden werden in solchen Fällen von der Hausratversicherung ersetzt. Eventuelle Folgeschäden, die beispielsweise nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, sind ebenfalls durch die Hausratversicherung mitversichert.
Glasversicherung
Zudem ist es auch möglich, eine Glasversicherung zusätzlich zur normalen Hausratversicherung abzuschließen. Diese ersetzt Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben, wie auch an Glasdächern. Auch die Kosten für eine eventuelle Notverglasung werden von einer solchen Glasversicherung übernommen. Die Schadensursache spielt hierbei keinerlei Rolle und wird folglich auch nicht berücksichtigt. Es ist unbedingt zu empfehlen sich im Schadensfall so schnell wie möglich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen, um dann die Regulierung mit der Versicherung zu besprechen. Zusätzlich sollten Sie die Schäden dokumentieren. Dies geht zum Beispiel ganz einfach mit Fotoaufnahmen.
Bei weiteren Fragen zum Thema Sturmschäden wenden Sie sich an die Versicherungsexperten von Private Advice!