Neuerungen bei Versicherungen für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen. Betroffen sind hiervon insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Normalerweise sind Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Fahrzeuge hierzulande pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Von nun an wird dies nicht mehr möglich sein. Versicherungssummen auf dem Niveau von Autos sind dann vorgeschrieben.
Dadurch entstehen für eine Vielzahl von Haltern dieser Maschinen laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten, obwohl die Regelung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf bereits entschärft wurde. Die angeordnete Deckungssumme wurde auf neun Millionen Euro reduziert, die Frist für die Umstellung wurde von Anfang diesen Jahres auf den 1. Januar 2025 verlängert. Wer nach dieser Frist ohne den angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert neben Bußgeldern auch Freiheitsstrafen oder den Einzug der Arbeitsmaschine.