Handy nicht immer verboten
Handyverbot am Steuer
Es sollte mittlerweile allen Autofahrern bekannt sein, dass das Telefonieren während des Führens eines Fahrzeuges sehr gefährlich werden kann. Denn wer während des Autofahrens mit dem Handy am Ohr telefoniert, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dabei gibt es schon seit längerer Zeit die Option einer Freisprechanlage, die dieses Risiko erheblich herabsetzt. Aus diesen Gründen ist es seit geraumer Zeit auch zu Recht verboten, während des Autofahrens als Fahrer mit einem Handy am Ohr zu telefonieren. Telefonieren Sie jedoch trotz dieses Verbotes am Steuer, drohen hohe Geldstrafen.
Ausnahmen des Handyverbotes
Es gibt jedoch auch wie überall Ausnahmefälle, was ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm verdeutlicht. Ein Handy am Steuer führt demzufolge nicht zwingend zu einer Geldbuße für den Fahrer. Dem Urteil des OLG Hamms nach dürfen Autofahrer mit dem Handy am Steuer telefonieren, ist der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet. In dem konkreten Gefall aus Hamm, hat das OLG einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund stattgegeben. Dem Fahrer wurde nämlich mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro bestraft, da er an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefoniert hatte. Der Motor des betreffenden Fahrzeugs war jedoch mithilfe einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet. Aus diesem Grund ist das OLG Hamm der Ansicht, dass das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen nicht gelte, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Laut OLG Hamm gehe es außerdem nicht darum, ob der Motor manuell oder automatisch abgestellt werde.
Situation seit Mai 2014
Seit Mai 2014 müssen Autofahrer, die mit einem Handy am Ohr erwischt werden mit einem erhöhten Bußgeld von 60 Euro plus zusätzlicher Bearbeitungsgebühr rechnen. Verursacht man dann auch noch einen Unfall während des Telefonierens, wird es erst so richtig teuer! Handelt es sich um die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann der Versicherer den Unfallverursacher nämlich anders als im Fall von Alkohol am Steuer nicht in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung wird noch teurer. Der Unfallverursacher zahlt demnach den kompletten Schaden aus eigener Tasche kann ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Deshalb: Hände weg vom Handy am Steuer!
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an die Versicherungsexperten von Private Advice!