Hundehalterhaftpflichtversicherung
Hundehalterhaftpflichtversicherung – wirklich notwendig?
„Der tut doch nichts, der will doch nur spielen!“ – diese Aussage von Hundebesitzern kennen wir wahrscheinlich fast alle. Egal ob bei einem gemütlichen Sonntagsspaziergang, beim Joggen auf dem Feld oder im Wald, oder auch bei alltäglichen Besorgungen in der Stadt, oft trifft man auf Hunde, die frei und ohne Leine herumlaufen. Dieses Phänomen ärgert viele Menschen, die selbst nicht Tierhalter sind und aufgrund freilaufender Hunde um ihre Sicherheit fürchten. Diese Angst ist nicht unbegründet, da man nie wissen kann, ob und wie gut der Hund erzogen ist, oder was ihn dazu veranlasst sich aggressiv zu verhalten.
Vor allem Menschen, die nur selten mit Hunden zu tun haben sind durch die bloße Anwesenheit der Tiere schnell verunsichert und werden ängstlich. Diese Angst wird noch dadurch verstärkt, wenn man als Fremder den Hund in seinem angestammten Revier auftrifft.
Hunde in Geschäften
Das Problem des Auftreffens von frei laufenden Hunden wird klar deutlich, betrachtet man den Fall, dass ein Ladenbesitzer seinen Hund in seinem Geschäft frei laufen lässt. Für den Hund ist das Geschäft sein heimisches Revier und die Kunden sind sozusagen „Eindringlinge“.
Ein Vorfall, der vor kurzem vor dem Landgericht Coburg verhandelt wurde, zeigt diese Problematik. Eine Kundin hatte einen Laden betreten und wurde zugleich von einem frei laufenden Dalmatiner freudig begrüßt. Die Frau deutete das Verhalten des Dalmatiners jedoch falsch, da sie befürchtete von dem Hund gebissen zu werden. Sie versuchte deshalb den Hund mithilfe eines von ihr mitgeführten Kleidersackes abzuwehren. Bei dieser Verteidigungshandlung kam die Frau ins Straucheln, fiel zu Boden und zog sich in Folge des Sturzes erhebliche Verletzungen zu. Die Entscheidung des Gerichts lautete: Anspruch auf Schadensersatzzahlung und Schmerzensgeld.
Die Ladenbesitzerin und gleichzeitige Hundehalterin argumentierte zwar, dass ihr Hund die Kundin nur begrüßen und keinesfalls verletzten wollte, weshalb die Kundin keine Angst hätte haben müssen. Die Frau hätte überreagiert und den Unfall so selbst verursacht. Diese Argumente wurden von den Richtern aber als unbegründet zurückgewiesen.
Hundehalterhaftplicht
Dieser Fall ist nur einer von vielen Fällen, der die dringende Notwendigkeit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung aufzeigt. Natürlich sollten Sie als Hundehalter Ihren Hund auch mit einer Haftpflichtversicherung immer im Blick und vor allem im Griff haben, jedoch lässt sich das verbleibende Restrisiko finanziell durch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung minimieren.
Deshalb ist es für alle Hundehalter empfehlenswert eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungsexperten von Private Advice beraten Sie gerne zu diesem Thema!