Blaues Kennzeichen für Mofas und Mopeds
Zulassungsfreie Fahrzeuge
Es ist allgemein bekannt, dass Autos erst bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden müssen, damit sie auch auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. Diese Regelung gilt jedoch nicht genauso bei Mofas und Mopeds. Bei diesen Fahrzeugen ist das anders. Mofas und Mopeds gehören nämlich zu der Gruppe der zulassungsfreien Fahrzeuge. Aus diesem Grund reicht eine Betriebserlaubnis und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen für das Fahren auf öffentlichen Straßen aus. Zu der Gruppe der zulassungsfreien Fahrzeuge gehören neben Mofas und Mopeds auch bestimmte leistungsstarke Elektrofahrräder, Segways, Quads und Trikes, wie auch motorisierte Krankenfahrstühle.
Blaue Kennzeichen ab 01.03.2015
Alljährlich ist es am 1. März so weit, die Versicherungskennzeichen werden ausgetauscht. Diese Versicherungskennzeichen gibt es in drei Farben: schwarz, blau und grün. Seit dem 1. März diesen Jahres dürfen Mofas, wie auch Mopeds nur noch mit einem solchen blauen Kennzeichen unterwegs sein. Dieser jährliche Termin zum „Farbwechsel“ muss unbedingt von Haltern von Mofas und Mopeds wahrgenommen werden. Es ist nicht zu empfehlen den Farbwechsel auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn diejenigen, die noch mit altem Kennzeichen fahren, verlieren zum einen ihren Haftpflichtversicherungschutz, was alleine schon schlimm genug ist und schwere Folgen haben kann, zum anderen machen sich diese Personen aber gleichzeitig auch strafbar. Aus diesem Grund ist es allen Mofa- und Mopedfahrern zu empfehlen, sich schnell auf den Weg zu ihrem Kraftfahrtversicherer zu machen und sich ab diesem Jahr ein blaues Kennzeichen zu besorgen!
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Kraftfahrtversicherung? Wenden Sie sich gerne an die Versicherungsexperten von Private Advice!