Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich

18.04.2015

Besonderer Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich

 

Unsere Grundfähigkeiten sind für die meisten von uns selbstverständlich. Nur wenige denken darüber nach, wie es ist, wenn man diese Fähigkeiten plötzlich nicht mehr ausüben kann. Unter diesen sogenannten Grundfähigkeiten sind Fähigkeiten wie beispielsweise das Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände zu verstehen. Es ist klar, dass es das Leben grundliegend verändert, fehlt auf einmal auch nur eine dieser Fähigkeiten.

 

Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich

Der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich bietet eine Möglichkeit sich gegen die finanziellen Folgen des Verlusts von insgesamt zwölf grundlegenden Fähigkeiten abzusichern. Doch nicht nur einfache Grundfähigkeiten wie das Gehen, Sehen und Sprechen werden durch diesen Schutzbrief abgesichert, sondern auch Fähigkeiten wie der Arm- und Handgebrauch oder das Treppensteigen. Außerdem greift der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich auch bei Beeinträchtigungen durch verringerte geistige Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder im Fall einer gerichtlichen Anordnung der Betreuung.

Rente

Versicherte erhalten eine monatliche Rente, sobald der Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten festgestellt ist. Gleiches gilt bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen. Dieser Verlust oder die Beeinträchtigung muss jedoch für mindestens sechs Monate vorliegen. Wissenswert ist es, dass die Frage, ob der betroffene Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder möchte überhaupt keine Rolle spielt. So lange die Beeinträchtigung besteht, wird auch die Rente bezahlt.

Auch eine rückwirkende Leistung ist möglich. Diese Möglichkeit besteht, falls sich bei der Prüfung des Leistungsantrags herausstellt, dass der betroffene Versicherte bereits in der Vergangenheit einen Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, diese aber nicht bezogen hat. Die Zurich organisiert zusätzlich auch bei Eintritt des Versicherungsfalls kostenfrei die Möglichkeit einer Rehabilitations- und Berufsberatung. Diese erfolgen natürlich durch anerkannte Fachleute. So werden beispielsweise dann Maßnahmen, welche von den Fachleuten als sinnvoll erachtet werden eingeleitet, wie auch begleitet werden.

Anpassung des Grundunfähigkeits-Schutzbrief

Ein weiterer wissenswerter Punkt ist die Anpassungsfähigkeit des Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich. Ändern sich die Rahmenbedingungen Ihres Lebens, lässt sich natürlich auf der Grundunfähigkeits-Schutzbrief individuell an Ihr Leben anpassen. Dies ist beispielsweise bei einer Heirat, der Geburt oder auch Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung vorstellbar. Doch auch unabhängig von einer Veränderung der persönlichen Lebensumstände ist eine Anpassung des Grundunfähigkeits-Schutzbrief alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss möglich.

Bei weiteren Fragen zum Thema Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich wenden Sie sich gerne an die Versicherungsexperten von Private Advice!

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