Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente – die Hintergründe
Die Ablehnung eines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente kann grundsätzlich auf vielerlei Gründen beruhen. Betrachtet man jedoch die abgelehnten Anträge durch die Versicherungsgesellschaften genauer, lässt sich feststellen, dass die Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente größten Teils auf das Verhalten der Versicherungsnehmer zurückzuführen ist.
Das Verhalten der Versicherungsnehmer als Ablehnungsgrund für die Berufsunfähigkeitsrente
Dieses Ergebnis, dass die Ablehnung in der Mehrheit der Fälle von den Versicherungsnehmern selbst verschuldet ist, steht dabei im Widerspruch zu der immer noch weit verbreiteten Auffassung, dass ein Großteil der Leistungsanträge nahezu grundlos von den Versicherungsgesellschaften abgeschmettert werde. Eine Befragung von mehr als 69 Berufsunfähigkeitsversicherern lässt sich hierbei als Stütze für diese Erkenntnis heranziehen.
Bei den von den Versicherungsnehmern verschuldeten Ablehnungsgründen lässt sich eine genauere Differenzierung vornehmen, anhand derer sich das ablehnungsbegründende Verhalten aufzeigen lässt.
Die lange Liste von Ablehnungsgründen wird dabei mit circa 36 Prozent von einer ausbleibenden Reaktion der Kunden auf etwaige Nachfragen der Versicherungsgesellschaften angeführt. Oft handelt es sich hier natürlich auch um Kunden, welche zunächst vorsorglich einen Leistungsantrag gestellt haben und welche dann wieder “gesund geworden” sind.
Mit 30 Prozent folgt der Nichterreichung des notwendigen Berufsunfähigkeitsgrades von 50 Prozent.
Ein weiterer Grund, der zur Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente führt, ist die Verletzung vorvertraglicher, den Versicherungsnehmern obliegenden Anzeigepflichten. Diese vorvertragliche Pflichtverletzung der Versicherungsnehmer führt bei in etwa jedem zehnten Leistungsantrag zur Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente. Eine solche Verletzung der Anzeigepflicht wurzelt hierbei oftmals in der falschen Beantwortung von Gesundheitsfragen. Deshalb sollte hier immer die professionelle Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers in Anspruch genommen werden, welcher die Wichtigkeit der Gesundheitsfragen herausstellt und unverbindlich via Risikovoranfrage die Versicherbarkeit für den Kunden prüft. Damit kann dieser Ablehnungsgrund recht einfach “umschifft” werden!
Des Weiteren beruhen acht Prozent der erfolgten Ablehnungen der Berufsunfähigkeitsrenten auf Anfechtungen seitens der Versicherungsgesellschaften. Anfechtungsgrund ist hierbei in der Regel ein Verdacht des Betruges durch den Versicherungsnehmer. Meist ebenfalls einhergehend mit der falschen Beantwortung von Antragsfragen – wenn sich der Verdacht “aufdrängt” dass der Kunde nicht nur eine Bagatellerkrankung “vergessen” hat sondern absichtlich falschen Angaben zum Gesundheitsfzustand oder seinen Einkommensverhältnissen gemacht hat.
All diese geschilderten Ablehnungsgründe sind dabei auf das Verhalten der Versicherungsnehmer zurückzuführen. Ausschlussklauseln der Versicherungsgesellschaften, die beispielsweise dazu führen, dass die Berufsunfähigkeit aufgrund aus dem Versicherungsschutz ausgenommenen Schädigungen bzw. Vorerkrankungen nicht versichert ist, führen in nur zwei Prozent aller Ablehnungsfälle tatsächlich zur Ablehnung.
Unterstützung durch den Versicherungsmakler
Die Tatsache, dass die die Versicherungsgesellschaften Ablehnungsgründe größten Teils in der Sphäre der Versicherungsnehmer sehen macht deutlich, dass es sehr empfehlenswert ist, die wichtigen Leistungsanträge mit der Unterstützung eines kundigen Versicherungsmaklers oder Fachanwalts zu erstellen. Auch im Falle einer Ablehnung kann somit professionelle Hilfe geleistet werden!
Bei konkreten Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!