Jubiläum der Rentenversicherung zeigt Bedarf privater Vorsorge auf
125 Jahre Deutsche Rentenversicherung
Die Würdigung durch die Kanzlerin
Im Dezember letzten Jahres feierte die Deutsche Rentenversicherung ihr 125-jähriges Bestehen. Auch wenn die Feierlaune groß war, wurde ganz klar deutlich, dass es bei der Altersvorsorge in Deutschland nicht mehr ohne eine private Vorsorge geht. Diese Tatsache wurde am besten in der Würdigung der Deutschen Rentenversicherung durch unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich. Frau Merkel zeigte sich sehr überzeugt, dass die vielen Reformen der vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente „auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Gleichzeitig betonte die Kanzlerin aber auch, dass sich „eine angemessene Absicherung im Alter künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsoge aufbauen lässt.“
Das Drei-Schichten-Modell
Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen werden durch das in Deutschland bestehende Drei-Schichten-Modell gesetzt. Dieses wurde durch die Politik bereits im Jahr 2005 eingeführt. Die Politik reagierte damals auf den immer größer werdenden Reformdruck bei der Rente durch den demografischen Wandel. Eine sichere private Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Schichten-Modells ist auch angesichts staatlicher Förderangebote wie der Riester-Rente wirklich nicht schwierig. Die erste Schicht des Drei-Schichten-Modells sollte die Grundversorgung durch die gesetzliche Rente sicherstellen. Die zweite Schicht umfasst dann staatlich geförderte Ergänzungen der individuellen Vorsorge. In der letzten, der dritten Schicht sollten schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sowie Anlageformen wie etwa Immobilien erfasst sein.
Die zweite Schicht
Eigenmittel und Förderung der zweiten Schicht
Durch das schlaue Kombinieren von eigenen Mitteln und staatlichen Fördergeldern können trotz des aktuellen Niedrigzinsniveaus attraktive Renditen in der zweiten Schicht erzielt werden. So kann eine vernünftige Altersvorsorge aufgebaut werden. Die bekannte Riester-Rente ist hierbei das erste Kernelement. Diese staatliche Förderung besteht in Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen. Das bedeutet, dass jeder erwachsene Riester-Kunde somit 154 Euro Grundzulage pro Jahr erhält. Dies setzt voraus, dass der Kunde mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert hat. Die staatlichen Zulagen werden natürlich noch abgezogen. Für jedes Kind gibt es zusätzlich weitere Zulagen. Außerdem kommen weitere eventuelle Steuervorteile je nach Gesamthöhe des Beitrags in Betracht.
Betrieblich Vorsorgen
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das zweite Kernelement der zweiten Schicht. Die bAV ist mittlerweile schon längst nicht mehr eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Arbeitnehmer können heutzutage Arbeitnehmer von ihrem Chef eine bAV verlangen. Dies setzt voraus, dass die Arbeitnehmer bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese Möglichkeit nennt sich daher auch Entgeltumwandlung. Die bAV-Beiträge werden nämlich vom Bruttogehalt abgezogen, so dass es Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben gibt.
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Ihr Steffen Strobel
Haben Sie noch weitere Fragen? Die Versicherungsexperten von Private Advice helfen Ihnen gerne weiter!