Advent, Advent…es brennt
Besinnlich und gefährlich-die Weihnachtszeit
Die besinnliche Weihnachtszeit steht vor der Tür und lockt wie jedes Jahr mit verführerischen Düften, köstlichen Leckereien und kuscheligem Kerzenschein. Der Adventskranz ist für die meisten Deutschen mit echten brennenden Kerzen schon eine Art von fester Institution und ist nicht mehr wegzudenken. Trotz der Möglichkeit von LED-Alternativen erstrahlen auch noch viele Weihnachtsbäume in deutschen Wohnzimmern durch richtige Kerzen aus Wachs.
Dieser Tatsache ist es geschuldet, dass die Vorweihnachtszeit nicht nur eine der gemütlichsten, sondern auch eine der gefährlichsten Zeiten im Jahr ist. Deshalb muss man als Versicherter einige Dinge den Versicherungsschutz betreffend beachten. So schön Adventsgestecke mit viel Grün und Weihnachtsschmuck auch sind, sie sind auch sehr schnell und leicht entflammbar, weshalb man sie nie unbeaufsichtigt lassen sollte. Lassen sie ihren Adventskranz trotzdem unbeaufsichtigt brennen, handeln Sie grob fahrlässig und riskieren somit ihren Versicherungsschutz!
Grob fahrlässiges und fahrlässiges Handeln
Die Unterscheidung zwischen grob fahrlässigem und fahrlässigem Handeln ist oftmals schwierig. Grob fahrlässig handelt beispielsweise jemand, der eine Kerze anzündet und daraufhin den Raum für eine längere Zeit verlässt. Schläft man jedoch infolge von zu viel Tee und Lebkuchen auf dem Sofa ein und verliert somit die Kerzen aus den Augen, kann man als Versicherter von seiner Versicherung verlangen, dass der Schaden reguliert wird.
Private Advice Tipp
Oder Sie haben eine gute Hausrat– und Gebäudeversicherung, welche auf die Einrede der “groben Fahrlässigkeit” verzichtet – dann gibt es im Schadenfall keine leidige Diskussion.
Ihr Steffen Strobel
Haben Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Versicherungen? Dann wenden Sie sich an die Versicherungsexperten von Private Advice!