Wechsel der Versicherung
Der November ist der Monat, in dem die meisten Versicherten die neuen Beitragsbescheide erhalten. Möchten Sie sich aufgrund dieser Bescheide für eine andere Versicherung, oder einen anderen Tarif entscheiden, können Sie dies noch bis zu Monatsende tun. Der 30. November ist der Stichtag für eine ordentliche Kündigung.
Der Fall einer Beitragserhöhung
Erhalten Sie als Versicherungsnehmer jedoch mit dem Beitragsbescheid die Information über eine Beitragserhöhung gilt für Sie nicht der Stichtag des 30. Novembers. Sie haben abweichend davon die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Information über die Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen.
Wechsel der Kfz-Versicherung
In vielen Fällen kann sich beispielsweise der Wechsel der Kfz-Versicherung immens lohnen. Bezogen auf das Fahrverhalten erhält man nämlich bei einer anderen Versicherung möglicherweise mehr Leistung für das gleiche Geld, oder die Beiträge lassen sich in etwa reduzieren. Ein Grund hierfür kann sein, dass die jährliche Fahrleistung niedriger ist als bislang angegeben. Zusätzliche Sparmöglichkeiten ergeben sich außerdem, wenn Sie als Versicherter mehr Versicherungsverträge bei demselben Versicherer haben. Auch die Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden können sich als Sparmöglichkeiten erweisen. Bahncards und Jahrestickets vom öffentlichen Fahrverkehr können sich ebenso kostensenkend auswirken. Auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen lassen sich die Ausgaben für die Kfz-Versicherung reduzieren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Versicherungsexperten von Private Advice!