Vorsicht beim Herbstspaß mit Drachen
Es gibt nur wenige Dinge, die schöner an einem windigen Herbsttag sind, als auf einem Hügel zu stehen und einen Drachen steigen zu lassen. Der Wind zupft an den vielen Wimpeln und Fähnchen der Drachen und die Kinder jauchzen vor Glück und Freude. Dieses Schauspiel ist sehr romantisch, doch das Drachensteigen birgt auch einige Gefahren, die einen zusätzlichen Versicherungsschutz notwendig machen.
Gesetzliche Versicherungspflicht für Drachen
Auch leichtgewichtige Modellflieger unterliegen laut Luftverkehrszulassungsordnung einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Solche leichtgewichtigen Modellflieger sind beispielsweise Drachen und Modellflugzeuge, die leichter als fünf Kilogramm sind. Reines Spielzeug stellt eine Ausnahme dar. Das Problem hierbei ist jedoch, dass der Gesetzgeber den Begriff des Spielzeugs nicht genau definiert hat und man so als Versicherungsnehmer nicht weiß, wo das Spielzeug aufhört und wo der Modellflieger beginnt. Deswegen ist es empfehlenswert sich bevor der Herbst und damit die Drachensteigesaison beginnt, bei seiner Haftpflichtversicherung zu erkundigen, ob diese für mögliche Schäden aufkommt. Ist dies der Fall, muss man nur noch einen Ort finden, der nicht Teil eines Naturschutz- oder Wohngebiets ist. Dort ist das Drachensteigen nämlich untersagt. Ebenso muss die Nähe von Industriegebieten, Flughäfen, Autobahnen und Hochspannungsleitungen gemieden werden.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an die Versicherungsexperten von Private Advice!